
und noch dazu von seinem Wohnraum die Universitäten und Fachhochschulen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Fahrrad leicht erreichen kann.
Die WIST Steiermark kalkuliert ihre Benützungsentgelte gemäß dem Studentenheimgesetz nach dem Kostendeckungsprinzip und für einen Zeitraum von 12 Monaten. Daher ist die Vertragsdauer in der Regel vom 1.9. bis zum 31.8. des darauffolgenden Kalenderjahres.
Die WIST-Studierendenwohnhäuser sind durchgehend geöffnet und bewohnbar, weshalb das Benützungsentgelt auch über den Sommer zu bezahlen ist.
WISsT ihr auch das?
In der WIST gibt es eine eigene Tanzgruppe und eine Blasmusikgruppe, den WIST-Haufen.
Wichtig ist noch, dass ihr WISsT:
Für die Reinigung des Zimmers und der Wohngemeinschaften ist man selbst verantwortlich.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen erfährt ihr hier
Notice periodsLink zu Contract duration and notice periods:The contract is concludes for one year. The WIST charges each student a deposit of € 550,00 for a single room and € 300,00 for a double room. In additon, an administration fee of € 95,00 will be charged once upon conclusion oft he contract.The resident can terminate the Agreement with a six months' notice at the end of each month. In addition, the Student may terminate the Agreement in writing at the end of each semester, that is, for the winter semester not later than on 30 November (receipt by WIST) for the termination date 28 or 29 February of the following year, and for the summer semester not later than on 30 April (receipt by WIST) for the termination date 30 June.