Mit dem Klicken des Buttons “Akzeptieren”, stimmen Sie der Speicherung von Cookies zu um die Website Navigation zu verbessern und die Website Nutzung zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wichtige Infos zum Studentenwohnheim Roseggerstraße 10
Erstbezug 2005
20 Wohngemeinschaften mit bis zu 4 Personen
gesamt 80 Heimplätze
Einzel- und Doppelzimmer
Wohnungen eingeschoßig
2 getrennte Sanitärbereiche
Gemeinschaftsküche in den WGs
Übersicht der Einrichtungen im Studentenheim
Uns ist es wichtig, dass unsere Studentinnen und Studenten in den Wohnheimen eine Vielzahl an Einrichtungen finden, die den Studentenalltag angenehmer machen. Hier finden Sie eine Auswahl:
Fitnessraum
Waschküche
Gemeinschaftsraum
Seminarraum
Fotos und Impressionen zum Studentenheim
Rosseggerstraße 10
No items found.
Preise und Kosten
Die WIST Steiermark kalkuliert ihre Benützungsentgelte gemäß dem Studentenheimgesetz nach dem Kostendeckungsprinzip und für einen Zeitraum von 12 Monaten. Daher ist die Vertragsdauer in der Regel vom 1.9. bis zum 31.8. des darauffolgenden Kalenderjahres.
Die WIST-Studierendenwohnhäuser sind durchgehend geöffnet und bewohnbar, weshalb das Benützungsentgelt auch über den Sommer zu bezahlen ist.
Zimmerpreise gültig ab 01.09.23
Einzelzimmer (ca. 12m²)
€ 361,00
Doppelzimmer (gesamt ca. 20m²)
€ 231,00
Doppelzimmer in Einzelbelegung
€ 382,00
Sonstiges
Tiefgaragenplatz
Abstellplatz im Freien
werden vom Heimausschuss vergeben
Pauschalen
Kaution bei Vertragsabschluss
€ 700,00
einmalige Verwaltungspauschale
€ 95,00
Information zu Kündigungsfristen
Der Benützungsvertrag wird auf ein Jahr abgeschlossen. Die WIST hebt bei Vertragsabschluss von jedem Studierenden eine Kaution in der Höhe von € 700,00 für den Einzelzimmerplatz und € 400,00 für den Doppelzimmerplatz ein. Darüber hinaus wird bei Vertragsabschluss einmalig eine Verwaltungspauschale für den Einzug in der Höhe von € 95,00 eingehoben. Die Verwaltungspauschale beinhaltet unter anderem die Ausgabe des Schlüssels, das Anlegen des Internetaccounts und die Bestätigung der Meldung.
Kündigung durch den/die Heimbewohner/in: Von Seiten des/der Heimbewohners/Heimbewohnerin kann das Vertragsverhältnis schriftlich zum 28. oder 29. Februar (Auszugstermin) aufgekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 30. November erfolgt. Von Seiten des/der Studierenden kann das Vertragsverhältnis zum 30. Juni (Auszugstermin) aufgekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 30. April erfolgt. Darüber hinaus kann von Seiten des/der Heimbewohner/in das Vertragsverhältnis zu jedem Monatsende unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung im Verwaltungsbüro der WIST entscheidend.Eine Verlängerung der Benützungsverträge ist nach den unten angegebenen Kriterien im Einvernehmen mit dem Kontingentnehmer jeweils um ein Jahr möglich.
Kontakt aufnehmen
Wenn du mehr zu unseren Studentenwohnheimen erfahren willst freuen wir uns schon jetzt auf deine Kontaktaufnahme.
E-Mail senden
Willst du Kontakt mit uns aufnehmen? Sende uns einfach eine E-Mail: