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Studierendenwohnhaus in

8020 Graz

Herbersteinstraße 4

Studentenheim Graz, WIST Steiermark, Herbersteinstraße 4

Übersicht der Einrichtungen im Studentenheim

Uns ist es wichtig, dass unsere Studentinnen und Studenten in den Wohnheimen eine Vielzahl an Einrichtungen finden, die den Studentenalltag angenehmer machen. Hier finden Sie eine Auswahl:

Gemeinschaftsraum

Fitnessraum

Musikzimmer

Fotos und Impressionen zum Studentenheim

Herbersteinstraße 4
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Preise und Kosten

Die WIST Steiermark kalkuliert ihre Benützungsentgelte gemäß dem Studentenheimgesetz nach dem Kostendeckungsprinzip und für einen Zeitraum von 12 Monaten. Daher ist die Vertragsdauer in der Regel vom 1.9. bis zum 31.8. des darauffolgenden Kalenderjahres.

Die WIST-Studierendenwohnhäuser sind durchgehend geöffnet und bewohnbar, weshalb das Benützungsentgelt auch über den Sommer zu bezahlen ist.

Zimmerpreise gültig ab 01.09.24
Einzelbelegung in Garconniere
€ 457,00 bis € 468,00
Platz in Doppelzimmergarconniere
€ 242,00 bis € 248,00
Einzelzimmer ( 2er WG )
€ 397,00 bis € 407,00
Einzelzimmer ( 3er WG )
€ 402,00 bis € 427,00
Einzelzimmer ( 4er WG )
€ 387,00
Sonstiges
Tiefgaragenplatz
Abstellplatz im Freien
41,00
Pauschalen
Kaution bei Vertragsabschluss
€ 700,00
einmalige Verwaltungspauschale
€ 95,00
Information zu Kündigungsfristen
Icon FAQ + SVG

Der Benützungsvertrag wird auf ein Jahr abgeschlossen. Die WIST hebt bei Vertragsabschluss von jedem Studierenden eine Kaution in der Höhe von € 700,00 für den Einzelzimmerplatz und € 400,00  für den Doppelzimmerplatz ein. Darüber hinaus wird bei Vertragsabschluss einmalig eine Verwaltungspauschale für den Einzug in der Höhe von € 95,00 eingehoben. Die Verwaltungspauschale beinhaltet unter anderem die Ausgabe des Schlüssels, das Anlegen des Internetaccounts und die Bestätigung der Meldung.

Kündigung durch den/die Heimbewohner/in:
Von Seiten des/der Heimbewohners/Heimbewohnerin kann das Vertragsverhältnis schriftlich zum 28. oder 29.  Februar (Auszugstermin) aufgekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 30. November erfolgt. Von Seiten des/der Studierenden kann das Vertragsverhältnis zum 30. Juni (Auszugstermin) aufgekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 30. April erfolgt. Darüber hinaus kann von Seiten des/der Heimbewohner/in das Vertragsverhältnis zu jedem Monatsende unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung im Verwaltungsbüro der WIST entscheidend.Eine Verlängerung der Benützungsverträge ist nach den unten angegebenen Kriterien im Einvernehmen mit dem Kontingentnehmer jeweils um ein Jahr möglich.

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Moserhofgasse 34
A-8010 Graz