Mit dem Klicken des Buttons “Akzeptieren”, stimmen Sie der Speicherung von Cookies zu um die Website Navigation zu verbessern und die Website Nutzung zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

8010 Graz

Moserhofgasse 36

Nahe am TU-Campus gelegen, bietet dieses Heim Einzel- und Doppelzimmer in WGs sowie Studios… ruhig, gut angebunden und studienfreundlich.

M36

Für dein Wohlbefinden

Einrichtungen im Studentenheim

Damit du dich in unseren Wohnheimen schnell zuhause fühlst, stehen dir viele praktische Einrichtungen zur Verfügung.

Waschküche

Gemeinschaftsraum

Musikzimmer

Wichtiges zu M36

  • Erstbezug 2000
  • 29 Wohngemeinschaften mit bis zu 5 Personen, insgesamt 131 Heimplätze
  • 2 Kleinwohnungen für je 2 BewohnerInnen
  • nur Einzelzimmer
  • Wohnungen teils ein-, teils zweigeschoßig
  • 2 getrennte Sanitärbereiche in den großen WGs
  • Gemeinschaftsküche in den WGs
  • 29 Tiefgaragenplätze

Preise und Kosten

Die WIST Steiermark kalkuliert ihre Benützungsentgelte gemäß dem Studentenheimgesetz nach dem Kostendeckungsprinzip und für einen Zeitraum von 12 Monaten. Daher ist die Vertragsdauer in der Regel vom 1.9. bis zum 31.8. des darauffolgenden Kalenderjahres.

Die WIST-Studierendenwohnhäuser sind durchgehend geöffnet und bewohnbar, weshalb das Benützungsentgelt auch über den Sommer zu bezahlen ist.

Zimmerpreise gültig ab 01.09.25
Einzelzimmer (ca. 12m²)
€ 391,00
Platz in Kleinwohnung (ca. 12m²)
€ 413,00
Sonstiges
Tiefgaragenplatz
€ 48,00
Abstellplatz im Freien
Pauschalen
Kaution bei Vertragsabschluss
€ 700,00
einmalige Verwaltungspauschale
€ 95,00
Information zu Kündigungsfristen
Icon FAQ + SVG

Der Benützungsvertrag wird auf ein Jahr abgeschlossen. Die WIST hebt bei Vertragsabschluss von jedem Studierenden eine Kaution in der Höhe von € 700,00 für den Einzelzimmerplatz und € 400,00  für den Doppelzimmerplatz ein. Darüber hinaus wird bei Vertragsabschluss einmalig eine Verwaltungspauschale für den Einzug in der Höhe von € 95,00 eingehoben. Die Verwaltungspauschale beinhaltet unter anderem die Ausgabe des Schlüssels, das Anlegen des Internetaccounts und die Bestätigung der Meldung.

Kündigung durch den/die Heimbewohner/in:
Von Seiten des/der Heimbewohners/Heimbewohnerin kann das Vertragsverhältnis schriftlich zum 28. oder 29.  Februar (Auszugstermin) aufgekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 30. November erfolgt. Von Seiten des/der Studierenden kann das Vertragsverhältnis zum 30. Juni (Auszugstermin) aufgekündigt werden, sofern die Kündigung bis zum 30. April erfolgt. Darüber hinaus kann von Seiten des/der Heimbewohner/in das Vertragsverhältnis zu jedem Monatsende unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung im Verwaltungsbüro der WIST entscheidend.Eine Verlängerung der Benützungsverträge ist nach den unten angegebenen Kriterien im Einvernehmen mit dem Kontingentnehmer jeweils um ein Jahr möglich.

Let's get physical

Kontakt aufnehmen

Wenn du Fragen zu unseren Wohnheimen hast oder etwas wissen möchtest, melde dich gerne bei uns. Wir freuen uns, von dir zu hören.

Anrufen

Während der Geschäftszeiten kannst du uns jederzeit telefonisch erreichen:

+43 (0) 316 83 66 66 0

Jetzt anfragen

Du willst bei uns ein Zimmer in einem Wohnheim buchen? Hier kannst du uns  gleich eine Anfrage stellen.

Unser Standort

Du möchtest etwas persönlich besprechen? Komm bei uns vorbei:

Moserhofgasse 34, A-8010 Graz
WIST Logo Weiss on black BG
WIST-Wirtschaftshilfe für
Studierende Steiermark

Moserhofgasse 34
A-8010 Graz
Bürozeiten

Mo-Fr: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr